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Datenschutzbestimmungen
Datenschutz
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Regelungen zum Datenschutz
- Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
- Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (u.a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
- Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax, E-Mail und Beruf) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, dass der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4 gilt entsprechend.
- Als Mitglied des Württembergischen Tennis-Bund e.V. (WTB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den WTB zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die vollständige Adresse, das Geschlecht, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Vereinsmitgliedsnummer.
- Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt.
- Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse unter namentlicher Nennung an die Sportfachverbände.
- Statistische Daten (ohne namentliche Nennung) werden an den Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) und die Stadt Weinstadt übermittelt.
- Jedes Mitglied hat das Recht darauf,
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,
- dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,
- dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
- dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke für die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,
- der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,
- seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
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Mitgliedschaftspflichten
- Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an. Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
- die Mitteilung von Änderungen der Anschrift
- Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
- Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind (z.B. Beendigung der Schulausbildung, etc.) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs. (1) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.
- Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an. Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
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Veröffentlichung von Foto- und Video-aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeits- und Vereinsarbeit
- Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen besteht die Möglichkeit, dass Foto- und Videoaufnahmen gemacht und diese dann auf der Internetseite des Vereins, auf der Facebook-Seite, der Instagram-Seite, Flyern und in der Vereinsapp sowie Aushängen des Vereins veröffentlichen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass nach §23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie "Personen der Zeitgeschichte" bzw. Teil einer Versammlung/ Veranstaltung sind.
- Wir weisen ferner darauf hin, dass der TCR Beutelsbach e.V. ausschließlich für den Inhalt seiner eigenen Internetauftritte und Publikationen verantwortlich ist und dass Veröffentlichungen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Daher ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem TCR Beutelsbach e.V.
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Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Datenschutzordnung
Die Datenschutzverordnung wurde innerhalb einer Vorstandssitzung vom 18.Mai 2021 verabschiedet.